Abweichend vom Landsjagdgesetz ist im baden-württembergischen Teil des Rotwildgebietes die Jagdzeit auf Schmaltiere und Schmalspießer vom
1.5. bis 31.5. eines Jahres.
Ansonsten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Länder.
Abweichend vom Landsjagdgesetz ist im baden-württembergischen Teil des Rotwildgebietes die Jagdzeit auf Schmaltiere und Schmalspießer vom
1.5. bis 31.5. eines Jahres.
Ansonsten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Länder.